Der Dogo Canario ist eine von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannte spanische Hunderasse, die in Spanien seit dem ausgehenden Mittelalter bekannt ist (FCI-Gruppe 2, Sektion 2.1, Standard Nr. 346).
Im spanischen Festland entstand im ausgehenden Mittelalter ein einheitlicher Hundetyp, der für die Funktionen als Packer für wehrhaftes Wild (Hirsch, Bär, Wildschwein), als Kriegshund, als Treibhund für Rinderherden und als Wach- und Schutzhund selektiert wurde.
Diese spanischen Doggen wurden von den Konquistadoren als Kriegshunde für die Eroberung Südamerikas mitgeführt. Viele dieser Hunde blieben aber auf den Kanaren, wo sie auch weiter gezüchtet wurden. Dort verloren sie viele ihrer typischen Aufgaben wie z. B. den Stierkampf, die Arbeit als Treiber und Packer der Herden und die Jagd auf wehrhaftes Wild, sodass sie fast nur noch als Wachhund Verwendung fanden.
Auf den Kanaren erhielt die spanische Dogge den Zusatz „Canario“. Die FCI hat die Rasse am 4. Juni 2001 unter dem Namen „Dogo Canario“ vorläufig anerkannt. Die endgültige Anerkennung erfolgte am 5. Juli 2011.
Der Dogo Canario ist ein robuster Hund mit einer Schulterhöhe bis 68 cm und einem Gewicht von 40 bis zu 60 kg. Das kurze, raue, pflegeleichte Haarkleid ist gestromt oder falb. Auch kleinere weiße Abzeichen und Platten kommen vor. Die Stromungen reichen von schwarzgestromt über graugestromt zu braun bis falbgestromt, die Maske ist immer dunkel. Der massige Schädel zeigt deutlich die Zugehörigkeit zur Gruppe der Molosser. Sein Körperbau ist sehr muskulös und leistungsfähig.
Dem Dogo Canario wurden traditionell die Ohren kupiert, was aber mittlerweile in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten ist; allerdings finden sich auch dort eine Anzahl kupierter Exemplare, da zur Auffrischung der kontinentalen Zuchtlinien regelmäßig Hunde importiert werden müssen, um der Inzuchtdepression vorzubeugen. Unkupiert weist der Dogo Canario mittelgroße, hängende Ohren auf.
Vom Charakter wird er als ruhig, ausgeglichen, geradeheraus und nervenstark bezeichnet. Er gilt als guter Wach-, Schutz-, Sport- oder Familienhund.
Heute wird der Hund in erster Linie als Familien-, Wach- und Schutzhund gesehen. Des Weiteren hat er sich auch als Diensthund etabliert.
Der American Kennel Club (AKC) führt seit 1990 eine Rasse Perro de Presa Canario in seinem Foundation Stock Service. Der Rassestandard stimmt nicht mit dem des Dogo Canario überein.
In Spanien wurde vom Landwirtschaftsministerium 2001 eine Rasse mit dem Namen Presa Canario anerkannt. Auch der dort veröffentlichte Standard ist mit dem FCI-Standard für den Dogo Canario nicht identisch. Eine entsprechende Anerkennung für den Dogo Canario gibt es nicht.
Es existieren Auseinandersetzungen um den Namen und den Standard für die Rasse ausgehend davon, dass es sich bei der jetzt als Dogo Canario anerkannten Rasse auch um den Presa Canario handele.
Der Perro de Presa Canario unterliegt in zwei deutschen Bundesländern Beschränkungen. → Rasseliste
Der Dogo Canario ist nicht identisch mit dem Alano Español (Standard Nr. 406). Die Real Sociedad Canina de España (RSCE), die Spanien in der Fédération Cynologique Internationale (FCI) vertritt, führt beide in mit je eigenem Standard unter verschiedenen Nummern.
Im § 10 vom Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden Hunde der Rasse Alano mit gefährlichen Hunden weitgehend gleichgestellt.
„Zunächst wurde beim Vollzug des Gesetzes davon ausgegangen, dass zu den Hunden der Rasse Alano auch Hunde der Rassen Cane Corso und Dogo Canario wegen ihrer gemeinsamen Abstammung zugehörig seien. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit rechtskräftigem Urteil vom 6. September 2007 (Az. 20 K 5671/05) jedoch entschieden, dass Hunde der Rassen Cane Corso und Dogo Canario keine Hunde im Sinne von § 10 Abs. 1 LHundG NRW sind.“
– Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Dogo Canario/Presa Canario steht in den Kantonen Freiburg, Genf, Schaffhausen und Thurgau auf der Rasseliste. Die Haltung ist in diesen Kantonen bewilligungspflichtig, im Kanton Genf verboten.
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